AGB
TEIL A – B2B‒AGB · § 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
BaronGeisler Management GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Trainings, Seminare & Workshops · Personalrekrutierung / Executive Search · Beratungsleistungen · Executive Sparring · Coaching
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‒rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Auftraggeber" genannt.
2. Sie gelten für sämtliche Leistungen der BaronGeisler Management GmbH – nachfolgend „Auftragnehmer" genannt – insbesondere aus den Bereichen:
‒ Trainings, Seminare und Workshops,
‒ Personalrekrutierung und Executive Search,
‒ Beratungsleistungen und Leadership Advisory,
‒ Executive Sparring sowie
‒ Einzel‒ und Team‒Coaching.
3. Inhalt und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Dienstleistungsvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
4. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten bei Widersprüchen vorrangig der jeweilige Dienstleistungsvertrag bzw. die jeweilige Projektvereinbarung, anschließend das zugehörige Angebot und ergänzend diese AGB.
5. Abweichende Geschäfts‒, Einkaufs‒ oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch den Auftragnehmer ausdrücklich in Textform zugestimmt.
6. Diese AGB gelten auch für vereinbarte digitale und virtuelle Formate, insbesondere Online-Trainings, virtuelle Workshops, Video-Coachings und sonstige remote erbrachte Beratungsleistungen.
§ 2 Leistungen und Leistungsumfang
2.1 Trainings, Seminare und Workshops
Inhalt, Umfang, Zielsetzung, Teilnehmerkreis, Durchführungsformat und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Soweit Änderungswünsche Auswirkungen auf Leistungsumfang, Zeitplanung, Ressourcen oder Vergütung haben, bedarf die entsprechende Anpassung der Vereinbarung in Textform.
Bis zu einer entsprechenden Einigung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung auf Grundlage des zuletzt vereinbarten Leistungsumfangs fortzuführen.
2.2 Personalrekrutierung und Executive Search
Art, Umfang und Vergütung von Personalrekrutierungs‒ und Executive‒Search‒Leistungen bestimmen sich vorrangig nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag bzw. der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Die finale Auswahl‒ und Personalentscheidung liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer wählt und bewertet Kandidatinnen und Kandidaten mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Garantie für deren tatsächliche Eignung, Verfügbarkeit, Leistungsentwicklung oder Verbleib beim Auftraggeber.
Regelungen insbesondere zu Kandidatenschutz, Honorarentstehung, Vorbekanntheit, Nachwirkung, Ersatzsuche oder sonstigen mandatsbezogenen Besonderheiten werden – soweit erforderlich – im jeweiligen Dienstleistungsvertrag getroffen.
Kostenpflichtige Leistungen oder Maßnahmen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.
2.3 Beratungsleistungen, Executive Sparring und Coaching
Beratungsleistungen umfassen insbesondere strategische und organisationsbezogene Beratung, Leadership Advisory, Executive Sparring, Einzel- und Team-Coaching sowie sonstige individuell vereinbarte Beratungsleistungen.
Inhalt, Umfang, Vergütung und gegebenenfalls zeitlicher Rahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Soweit eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wird, gelten die im jeweiligen Angebot oder bei Vertragsschluss vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze.
Reisezeiten, Reisekosten und sonstige projektbezogene Auslagen werden entsprechend der jeweiligen individuellen Vereinbarung berechnet.
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Sparring- und Coachingleistungen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt und auf Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher, organisatorischer oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Mitwirkungspflichten
1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.
3. Beide Parteien informieren sich unverzüglich über Umstände, die die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags wesentlich beeinflussen können.
4. Verzögerungen, die auf verspätete, unvollständige oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.
§ 4 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen, persönlichen und sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
2. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
3. Im Bereich Personalrekrutierung und Executive Search dürfen übermittelte Kandidateninformationen nur im Rahmen des vereinbarten Mandats und nach Maßgabe des jeweiligen Dienstleistungsvertrags verwendet werden.
4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen des Auftragnehmers.
Besondere Vertraulichkeit bei Coaching und Executive Sparring
5. Inhalte von Coaching‒ und Executive‒Sparring‒Gesprächen werden besonders vertraulich behandelt.
6. Dies gilt auch, wenn Auftraggeber, zahlendes Unternehmen und gecoachte Person nicht identisch sind.
7. Gegenüber einem Auftraggeber, der nicht selbst die gecoachte Person ist, werden Gesprächsinhalte, persönliche Einschätzungen oder vertrauliche Angaben der gecoachten Person grundsätzlich nicht offengelegt.
8. Eine Weitergabe solcher Informationen erfolgt nur:
‒ mit vorheriger Zustimmung der gecoachten Person,
‒ aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder
‒ im Rahmen einer vorab ausdrücklich zwischen Auftraggeber, gecoachter Person und Auftragnehmer vereinbarten Berichtsstruktur.
9. Hiervon unberührt bleiben rein organisatorische Informationen, beispielsweise über Terminierung, Durchführung oder Inanspruchnahme vereinbarter Coaching‒Einheiten, soweit deren Weitergabe für die Abwicklung des Auftrags erforderlich ist.
§ 5 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
1. Sämtliche bereits vor dem jeweiligen Auftrag vorhandenen oder unabhängig davon entwickelten Methoden, Konzepte, Frameworks, Modelle, Assessment‒Ansätze, Trainingsdesigns, Templates, Präsentationen, Arbeitshilfen und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.
2. Soweit im Rahmen eines Auftrags individuelle Arbeitsergebnisse für den Auftraggeber erstellt werden, erhält der Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten internen Zweck, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Eine Veröffentlichung, kommerzielle Weiterverwertung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sie über den vereinbarten Nutzungszweck hinausgeht.
4. Eine Nutzung durch mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit dies im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
5. Rechte an Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, verbleiben beim Auftraggeber bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 6 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, die die Erbringung einer Leistung wesentlich erschweren, verzögern oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, ihre Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit auszusetzen.
2. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen kritischer Infrastruktur, Arbeitskämpfe oder vergleichbare unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse gehören.
3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Auswirkungen des Ereignisses.
4. Bei Ausfall einer für Trainings oder Workshops vorgesehenen Person aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund kurzfristiger Erkrankung, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Abstimmung eine fachlich geeignete Ersatzperson einzusetzen oder einen Ersatztermin anzubieten.
§ 7 Vertragsdauer, Kündigung und Stornierung
7.1 Trainings, Seminare und Workshops
Soweit im Angebot oder Vertrag keine abweichende Regelung vereinbart wurde, gelten bei einer Stornierung durch den Auftraggeber folgende Bedingungen:
- mehr als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
- 30 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars,
- 7 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars.
Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Vom Auftragnehmer ersparte Aufwendungen oder durch anderweitige Belegung erzielte Einnahmen werden angerechnet. Einvernehmliche Verschiebungen bzw. Umbuchungen bleiben möglich.
7.2 Personalrekrutierung und Executive Search
Laufzeit, ordentliche Kündigung und die Folgen einer Vertragsbeendigung von Personalrekrutierungs- und Executive-Search-Mandaten richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3 Beratung, Executive Sparring und Coaching
Einzelne vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Honorar für den betreffenden Termin berechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Laufzeit und Kündigung längerfristiger Beratungs-, Sparring- oder Coaching-Mandate richten sich vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Gesetzliche Kündigungsrechte sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen (Teil A)
1. Art und Höhe der Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Angebot, Dienstleistungsvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
2. Je nach Art des Auftrags kann die Vergütung insbesondere vereinbart werden als:
‒ Festhonorar,
‒ Vergütung nach Zeitaufwand,
‒ projekt‒ oder meilensteinbezogene Vergütung,
‒ erfolgsabhängige Vergütung oder
‒ Kombination verschiedener Vergütungsmodelle.
3. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Vergütung Anspruch auf Ersatz der vereinbarten bzw. erforderlichen projektbezogenen Reise‒ und sonstigen Auslagen.
4. Rechnungen für Trainings, Seminare, Workshops, Beratungs‒, Sparring‒ und Coachingleistungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Für Personalrekrutierungs‒ und Executive‒Search‒Leistungen gelten vorrangig die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen. Soweit dort keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, beträgt diese 10 Kalendertage.
6. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Sind mehrere Personen oder Unternehmen gemeinsam Auftraggeber, haften sie für die aus dem Auftrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 9 Haftung (Teil A)
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
3. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Folgekosten einer Personalentscheidung, ist vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen.
6. Insbesondere im Bereich Executive Search übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für die Eignung, Verfügbarkeit, Leistung oder den dauerhaften Verbleib vorgeschlagener bzw. eingestellter Kandidatinnen und Kandidaten.
7. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
8. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung Dresden. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Vertragsänderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
BaronGeisler Management GmbH
Dresden
Stand: August 2026
TEIL B – B2C‒AGB · § 1 Geltungsbereich
BaronGeisler Management GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Coaching‒ und Beratungskunden
Coaching · Executive Sparring · persönliche Beratungsleistungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der BaronGeisler Management GmbH – nachfolgend „Auftragnehmer" – und natürlichen Personen, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können – nachfolgend „Kunde".
2. Diese AGB gelten insbesondere für privat beauftragte und privat bezahlte Coaching‒, Sparring‒ und individuelle Beratungsleistungen.
3. Für Leistungen, die ein Unternehmen oder ein sonstiger Unternehmer im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit beauftragt, gelten die B2B‒AGB der BaronGeisler Management GmbH.
4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
1. Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot bzw. bei Vertragsschluss vereinbarten Coaching-, Sparring- oder Beratungsleistungen.
2. Die Leistungen können – je nach Vereinbarung – persönlich vor Ort oder über digitale Kommunikationsmittel erbracht werden.
3. Coaching und Beratung sind ergebnisoffene Prozesse. Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden insbesondere bei Reflexion, Entscheidungsfindung, persönlicher oder beruflicher Entwicklung und der Bearbeitung vereinbarter Themen.
4. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
5. Coaching und Executive Sparring stellen keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzen eine solche nicht.
6. Inhalt, Umfang, Anzahl der Termine, Dauer und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Buchung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
§ 3 Mitwirkung des Kunden (Teil B)
1. Coaching und Beratung setzen eine aktive und eigenverantwortliche Mitwirkung des Kunden voraus.
2. Entscheidungen sowie die Umsetzung von im Rahmen des Coachings oder der Beratung besprochenen Handlungsoptionen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
3. Der Kunde stellt die für die Beratung erforderlichen Informationen nach bestem Wissen vollständig und zutreffend zur Verfügung.
§ 4 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Der Auftragnehmer behandelt die im Rahmen von Coaching, Sparring oder Beratung bekannt werdenden persönlichen und vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich.
2. Eine Weitergabe vertraulicher Gesprächsinhalte an Dritte erfolgt grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden oder soweit der Auftragnehmer hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
4. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzinformationen der BaronGeisler Management GmbH.
§ 5 Vergütung und Zahlung (Teil B)
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
2. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
3. Zusätzliche Kosten, insbesondere für vereinbarte Reisen oder externe Leistungen, werden nur berechnet, wenn der Kunde hierüber vor Vertragsschluss informiert wurde bzw. diese ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Terminabsagen und Stornierung
1. Vereinbarte Einzeltermine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
2. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallentschädigung bis zur Höhe des für den Termin vereinbarten Honorars verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
3. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des Termins werden angerechnet.
4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben von diesen Stornierungsregelungen unberührt.
§ 7 Laufzeit und Beendigung (Teil B)
1. Einzeltermine bzw. vereinbarte Coaching‒Pakete enden mit Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen.
2. Für längerfristige Vereinbarungen gelten die im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen.
3. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht dem Kunden grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass eine vereinbarte Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, ist hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Kunden einzuholen.
§ 9 Haftung (Teil B)
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
3. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und für diese Art von Vertrag typischen Schaden begrenzt.
4. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Geistiges Eigentum
1. Dem Kunden überlassene Coaching‒Unterlagen, Übungen, Modelle, Präsentationen und sonstige Materialien dürfen für eigene private Zwecke verwendet werden.
2. Eine Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung, Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken oder sonstige Verwertung ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Bei Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften anwendbar sind.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
BaronGeisler Management GmbH
Dresden
Stand: August 2026
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für B2C-Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen haben, können Sie den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe eines Grundes widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen grundsätzlich mit Abschluss des Vertrags.
Für den Widerruf genügt eine eindeutige Mitteilung an:
BaronGeisler Management GmbH
Oskarstraße 18, 01219 Dresden
personalberatung@barongeisler.de aus der hervorgeht, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Sie können hierfür das beigefügte Muster‒Widerrufsformular verwenden; seine Verwendung ist jedoch nicht verpflichtend. Zur Einhaltung der Frist genügt es, wenn Sie Ihre Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen eines Widerrufs Nach einem wirksamen Widerruf erstatten wir die von Ihnen für den widerrufenen Vertrag erhaltenen Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie für die ursprüngliche Zahlung verwendet haben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen ein angemessener anteiliger Wertersatz zu zahlen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
personalberatung@barongeisler.de aus der hervorgeht, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Sie können hierfür das beigefügte Muster‒Widerrufsformular verwenden; seine Verwendung ist jedoch nicht verpflichtend. Zur Einhaltung der Frist genügt es, wenn Sie Ihre Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen eines Widerrufs Nach einem wirksamen Widerruf erstatten wir die von Ihnen für den widerrufenen Vertrag erhaltenen Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie für die ursprüngliche Zahlung verwendet haben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen ein angemessener anteiliger Wertersatz zu zahlen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Anlage 2 – Muster‒Widerrufsformular
Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten, können Sie beispielsweise folgende Erklärung verwenden:
An:
BaronGeisler Management GmbH
Oskarstraße 18, 01219 Dresden
personalbertung@barongeisler.de Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung: Dienstleistung: Datum des Vertragsschlusses: Name des Kunden: Anschrift des Kunden: Datum: Unterschrift: (nur erforderlich, wenn das Formular auf Papier übermittelt wird)
personalbertung@barongeisler.de Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung: Dienstleistung: Datum des Vertragsschlusses: Name des Kunden: Anschrift des Kunden: Datum: Unterschrift: (nur erforderlich, wenn das Formular auf Papier übermittelt wird)
Anlage 3 – Ausdrückliches Verlangen des vorzeitigen Leistungsbeginns
Diese Erklärung sollte bei einem gewünschten Leistungsbeginn innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist gesondert vom Kunden abgegeben werden und nicht lediglich Bestandteil der AGB sein.
Erklärung des Kunden
Ich verlange ausdrücklich, dass die BaronGeisler Management GmbH bereits vor Ablauf meiner gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf gegebenenfalls für die bis dahin bereits erbrachten Leistungen einen angemessenen Wertersatz leisten muss.
Ich bestätige außerdem meine Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen kann.
Name:
Datum:
Unterschrift / elektronische Bestätigung: